Austauschprogramme

Informationen für Unternehmen

Das bk-west unterstützt Auslandspraktika von Auszubildenden. Wo ist der Vorteil für Ihr Unternehmen?

  • Unterstützung der Persönlichkeitsentfaltung der Auszubildenden und Sicherung leistungsstarken Nachwuchs
  • Verbesserung von Kundenservice durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter
  • Wettbewerbsvorteil und Steigerung der Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt – somit bessere Positionierung in der Branche, u. a. für die Suche nach geeigneten Auszubildenden
  • Steigerung der Bindung von Auszubildenden an das Unternehmen
  • Mitarbeiter – Lernende wie Ausbilder – bringen neue Erfahrungen bzw. Know-how und Arbeitsmethoden aus dem Ausland mit
  • Schaffung eines Netzwerks mit internationalen Partnern, Erschließung neuer Märkte sowie Kontakte ins Ausland

Welche Anforderungen müssen Bewerber für ein Auslandspraktikum erfüllen?

  • befriedigende schulischen Leistungen
  • gutes Sozialverhalten
  • Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen
  • Einhaltung der Bewerbungsmodalitäten und der Mobilitätsabwicklung
  • Dokumentation des Auslandspraktikums

Ihre Rolle als Ausbildungsunternehmen:

  • Sie befürworten ein Auslandspraktikum Ihres/Ihrer Auszubildenden
  • Sie stellen die/ den Auszubildende(n) für die Dauer des Praktikums frei, s. § 2 Abs.3 BBiG:
  • der Auslandsaufenthalt wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient
  • das Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen
  • die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt

Haben Sie als Ausbilder auch ein Interesse an einer Mobilität ins europäische Ausland?

Dann informieren Sie sich unter Personalmobilitäten