Das Berufskolleg West unterstützt Auslandspraktika von Auszubildenden. Wo ist der Vorteil für Ihr Unternehmen?
- Unterstützung der Persönlichkeitsentfaltung Ihrer Auszubildenden und Sicherung leistungsstarken Nachwuchs
- Verbesserung Ihres Kundenservice durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter
- Wettbewerbsvorteil und Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt – somit bessere Positionierung in der Branche, u. a. für die Suche nach geeigneten Auszubildenden
- Steigerung der Bindung von Auszubildenden an Ihr Unternehmen
- Mitarbeiter – Lernende wie Ausbilder – bringen neue Erfahrungen bzw. Know-how und Arbeitsmethoden aus dem Ausland mit
- Schaffung eines Netzwerks mit internationalen Partnern, Erschließung neuer Märkte sowie Kontakte ins Ausland
Welche Anforderungen müssen Bewerber für ein Auslandspraktikum erfüllen?
- befriedigende schulischen Leistungen
- gutes Sozialverhalten
- Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen
- Einhaltung der Bewerbungsmodalitäten und der Mobilitätsabwicklung
- Dokumentation des Auslandspraktikums
Ihre Rolle als Ausbildungsunternehmen:
- Sie befürworten ein Auslandspraktikum Ihres/Ihrer Auszubildenden
- Sie stellen die/ den Auszubildende(n) für die Dauer des Praktikums frei, s. § 2 Abs.3 BBiG:
- der Auslandsaufenthalt wird rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient
- das Ausbildungsverhältnis wird nicht unterbrochen
- die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt
Haben Sie als Ausbilder auch ein Interesse an einer Mobilität ins europäische Ausland?
Dann informieren Sie sich unter ‚Personalmobilitäten (Lehrkräfte, AusbilderInnen)’!